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Urteil Haftstrafe für "König von Deutschland"

Peter Fitzek, selbst ernannter König von Deutschland, nahm rund 360.000 Euro mit eigener Krankenversicherung ein und wurde dafür verurteilt.

10.08.2017, 19:59

Dessau-Roßlau (dpa) l Der selbst ernannte König von Deutschland, Peter Fitzek, ist erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Dessau-Roßlau verhängte gegen ihn am Donnerstagabend eine Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein sowie nicht genehmigter Krankenversicherungsgeschäfte, mit denen der Wittenberger rund 360.000 Euro eingenommen haben soll. Vorherige Urteile der Amtsgerichte Dessau-Roßlau und Wittenberg wegen der verschiedenen Vorwürfe hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Fitzek angefochten. Sie wurden nun zusammen am Landgericht verhandelt.

Fitzek sitzt bereits eine Haftstrafe ab. Das Landgericht Halle hatte ihn im März wegen besonders schwerer Untreue zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Wittenberger hatte nach Überzeugung des Gerichts rund 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut. Fitzek legte gegen das Urteil Revision ein. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall.

Wie hoch die Gesamtfreiheitsstrafe für Fitzek am Ende aussieht, ist noch nicht klar – es sind noch mehrere andere Verfahren gegen ihn anhängig.

Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek den sogenannten Reichsbürgern zu, auch wenn dieser das vehement von sich weist. Die Bewegung leugnet die Existenz der Bundesrepublik und deren Gesetze.