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EU-Urteil Richter stoppt Eierlikör aus Altenweddingen

Darf sich traditioneller Eierlikör aus Sachsen-Anhalt mit Milch „Eierlikör“ nennen? Nein, hat der Europäische Gerichtshof nun geurteilt.

Von Alexander Walter 25.10.2018, 13:08

Magdeburg l Noch im März hatten die Mitarbeiter des Altenweddinger Geflügelhofs Anlass zum Anstoßen. Grund: Eine neue Verordnung des EU-Parlaments für Spirituosen. Dabei sprachen sich die Abgeordneten für lockerere Regeln für Produktnamen aus – im Zentrum: der auch in Sachsen-Anhalt beliebte Eierlikör aus Altenweddingen.

Neben Eiern, Alkohol, Zucker und Honig sollen Produkte mit dem Titel künftig auch Milch oder Sahne enthalten dürfen, entschieden die Parlamentarier damals. Ein Sieg für den Altenweddinger Geflügelhof, so schien es.  Wie etwa ein Dutzend anderer Betriebe in Sachsen-Anhalt vermarktet der Hof die Eier seiner Hühner als Likör. „Nach dem Rezept der Urur-Oma gehören Milch oder Sahne selbstverständlich dazu“, sagte Anja Brandt, Inhaberin des Betriebes in der Börde mit 20 Mitarbeitern.

Dem Konkurrenzhersteller „Tänzer & Trasper“ war das ein Dorn im Auge. Er klagte. Am Donnerstag nun urteilte der Europäische Gerichtshof: Echter Eierlikör darf nur Eier, Alkohol, Zucker und Honig enthalten – nicht aber Milch, Sahne oder gar andere Zutaten. Bei regionalen Herstellern dürfte das Urteil für Katerstimmung sorgen. Geflügelhof-Inhaberin Brandt sagte: „Das ist die rechtliche Bewertung einer Institution.“ Der Gerichtshof habe aber noch nicht über den Rechtsstreit mit dem Konkurrenten geurteilt. Tatsächlich hat das Landgericht Hamburg das letzte Wort. Dort hatte der „Tänzer & Trasper“ geklagt. Das Landgericht hatte die europäischen Richter anschließend um ihre Bewertung gebeten.

Der Europaabgeordnete Arne Lietz (SPD) hofft auf ein gutes Ende für die Hersteller im Land. Grund ist die vom EU-Parlament im März beschlossene Lockerung der Spirituosenverordnung. Nach Abstimmung mit EU-Kommission und den Mitgliedsländern könnte sie 2019 zum Tragen kommen. Lietz hofft, dass die Hamburger Richter die neuen Regeln in ihrem Urteil berücksichtigen. Der Altenweddinger Geflügelhof will sein Rezept jedenfalls nicht ändern. „Schließlich gibt es das schon viel länger als den Europäischen Gerichtshof“, so Anja Brandt. Fällt das Urteil der Hamburger Richter tatsächlich gegen den Betrieb aus, müsse man den Namen eben ändern. Streitigkeiten um Lebensmitteltitel sind in der EU keine Seltenheit. Seit 1992 können Hersteller Produkte mit Herkunftsbezeichnungen schützen lassen. Geschehen ist das etwa bei Lübecker Marzipan oder Hessischem Apfelwein.