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Verfassungsgericht Gericht verhandelt Kennzeichnungspflicht

Das Landesverfassungsgericht prüft, ob die Vorschrift der Kennzeichnung von Polizisten in Sachsen-Anhalt verfassungsgemäß ist.

06.03.2019, 20:17

Dessau-Roßlau (dpa) l Das Landesverfassungsgericht prüft die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Sachsen-Anhalt. Am 12. März verhandeln die Richter in Dessau-Roßlau die Frage, ob die Vorschrift verfassungsgemäß ist, dass Polizisten bei Demonstrationen oder Großeinsätzen eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben auf dem Rücken tragen. So sollen sie nachträglich identifizierbar sein, etwa um ein Fehlverhalten zu prüfen. Den Termin gab das Landesverfassungsgericht am Mittwoch bekannt. Die AfD im Magdeburger Landtag hält die Regelung für verfassungswidrig und reichte deshalb einen sogenannten Normenkontrollantrag ein.

Begründet werde der Schritt damit, dass dem Land die Gesetzgebungskompetenz fehle, teilte das Gericht mit. Zudem greife die Kennzeichnungspflicht aus Sicht der AfD in unzulässiger Weise in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Polizisten ein.

Eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten gibt es in zahlreichen Bundesländern, etwa in Berlin, Hessen oder Thüringen. In Sachsen-Anhalt wurde sie im Sommer 2017 eingeführt. Vor allem Grüne und SPD hatten sich dafür stark gemacht. Die AfD hatte bereits in der Vergangenheit moniert, dass die Regelung in Sachsen-Anhalt lediglich auf eine nachträgliche Strafverfolgung abziele. In anderen Ländern diene sie hingegen der taktischen Führung der Einheiten.