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Verwaltungsgericht Urteil gegen Straathof bestätigt

Schweine haben ein Recht auf mehr Platz. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein entsprechendes Urteil gegen einen Schweinezüchter bestätigt.

23.11.2016, 14:10

Leipzig/Magdeburg (dpa) l Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt gegen einen Betrieb des umstrittenen Schweinzüchters Adrianus Straathof ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Eine Anordnung des Landkreises Jerichower Land, wonach Schweinen mehr Platz zur Verfügung gestellt werden müsse, ist damit rechtmäßig.

Die Tierärzte des Landkreises hatten die Enge der sogenannten Kastenstände moniert, in denen die Schweine untergebracht waren. Sie beriefen sich dabei auf eine Vorschrift in der Nutztierhaltungsverordnung, wonach die Tiere genug Platz brauchen, um sich ungehindert hinlegen und Kopf und Beine ausstrecken zu können.

In einem weiteren Verfahren hatte das Oberverwaltungsgericht vor zwei Wochen das Berufsverbot gegen Straathof bestätigt. Straathof war die Tierhaltung 2014 nach mehreren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz untersagt worden. Dagegen war der Schweinemäster in mehreren Instanzen vorgegangen. Straathof ist einer der größten Schweinezüchter Europas. Im Herbst 2014 zog sich der Unternehmer nach massiven Vorwürfen der Tierquälerei seitens Behörden und Tierschützern aus der Geschäftsführung seiner LFD Holding zurück.