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Vorlesetag Parteibuch nicht entscheidend

Schulen zu unterstellen, sie hätten AfD-Mitglieder pauschal ausgeschlossen, wäre Vorverurteilung.

Von Alexander Walter 18.11.2017, 00:01

Die möglichen Absagen von Schulen an AfD-Politiker zum Vorlesetag berühren ein sensibles Thema: Schulbildung untersteht dem Neutralititätsgebot. Das heißt, Schulen sollten parteipolitisch neutral agieren. Das gilt auch für den Vorlesetag. Der lebt vom Engagement freiwilliger Vorleser und soll Kinder fürs Lesen begeistern. Die Aktion baut dabei selbstverständlich auch auf das Engagement von Politikern.

Die Initiatoren der Wochenzeitung Die Zeit, der Stiftung Lesen und der Deutsche-Bahn-Stiftung danken ihnen ausdrücklich – nachzulesen auf der Webseite der Aktion. Um Parteibücher ging es dabei nie. Es hätte daher einen Beigeschmack, die Mitglieder einer demokratisch gewählten Partei nur wegen deren Zugehörigkeit pauschal auszuschließen. Den Schulen nun zu unterstellen, das getan zu haben, wäre allerdings auch eine Vorverurteilung. Jenseits des Parteibuchs sollten Schulen im Einzelfall aber sehr wohl entscheiden dürfen, wer den Unterricht mitgestalten darf und wer nicht – auch wenn das Betroffenen nicht immer gefällt.