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Wahlskandal Stendal Holger Gebhardt muss in Haft

Der Briefwahlskandal von Stendal hat juristische Konsequenzen. Der Bundegerichtshof lehnt eine Revision für Holger Gebhardt ab.

19.09.2017, 13:50

Karlsruhe/Stendal l Jetzt ist es endgültig: Sachsen-Anhalts bislang größter Wahlskandal hat juristische Konsequenzen – der ehemalige Stendaler CDU-Stadtrat Holger Gebhardt muss in Haft. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Revisionsantrag des 44-Jährigen abgelehnt.

Damit ist das Urteil des Stendaler Landgerichts rechtskräftig. Dessen Erste Strafkammer hatte Gebhardt im März zu 2,5 Jahren Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt. Sie sah es als erwiesen an, dass zur Kommunalwahl im Mai 2014 der damalige Christdemokrat in 300 Fällen Urkunden- und Wahlfälschung begangen hat. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert.

Der Vierte Strafsenat des BGH bestätigt jetzt das Strafmaß des Gerichts. Er korrigierte aber die Zahl der Fälle auf 171 wegen Urkundenfälschung, davon in 150 auch wegen Wahlfälschung und in zehn mit versuchter

Wann genau Gebhardt seine Strafe antreten muss, ist derzeit noch offen. Er werde alsbald über seinen Haftantritt informiert, sagte ein Sprecher der Stendaler Staatsanwaltschaft.Der Stendaler CDU-Kreischef Chris Schulenburg begrüßte gestern auf Twitter den Richterspruch aus Karlsruhe: „Eine gute Entscheidung des BGH. Endlich eine rechtskräftige Verurteilung.“

Das Landgericht hatte in seinem Urteil auch von einer Anstiftung aus den Reihen der damaligen Parteifreunde gesprochen, die im Prozess jedoch nicht bewiesen werden konnte. Gebhardt selbst wollte bislang keinen Namen nennen.