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Wahlskandal Wahlfälscher Gebhardt legt Revision ein

Über seinen Anwalt hat der Stendaler Holger Gebhardt Rechtsmittel gegen seine Verurteilung wegen Wahlfälschung eingelegt.

Von Bernd-Volker Brahms 21.03.2017, 15:42

Stendal l Der Stendaler Holger Gebhardt hat am Dienstag Revision gegen sein Urteil wegen Urkundenfälschung und Wahlmanipulation eingereicht. Dies teilte der Sprecher des Landgerichtes, Michael Steenbuck, mit. Am vergangenen Mittwoch war der Ex-CDU-Mann am Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er bei der Kommunalwahl 2014 in 299 Fällen Briefwahlunterlagen manipuliert hatte. In einem Verfahren, das sieben Verhandlungstage dauerte, hatte Gebhardt ein Geständnis abgelegt.

Über seinen Anwalt Uwe Kühne ließ Gebhardt am Dienstag Revision einlegen. Die Strafsache wird nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Zunächst muss aber das schriftliche Urteil abgesetzt werden, sagt Steenbuck. Die Maximalfrist beträgt dabei sieben Wochen, also bis zum 3. Mai 2017. Anschließend kann die Verteidigung ihr Rechtsmittel innerhalb eines Monats begründen. Sodann wird die Sache über die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Stellung nimmt, an den Bundesgerichtshof weitergeleitet.