1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Ministerium mahnt Hundebesitzer

Waldgesetz Ministerium mahnt Hundebesitzer

In Sachsen-Anhalt sollen Hundebesitzer ihre Tiere in den kommenden Monaten bei Spaziergängen nur an der Leine führen - zum Schutz anderer.

03.03.2019, 14:28

Magdeburg (dpa) l Damit sie Wildtiere nicht bei der Brut und Aufzucht des Nachwuchses stören, müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner in den kommenden Monaten bei Spaziergängen an die Leine legen. Vom 1. März bis 15. Juli gelte Leinenpflicht in Wald und Flur, wie das Magdeburger Umweltministerium am Sonntag mit Verweis auf der Landeswaldgesetz mitteilte.

Freilaufende Hund seien demnach in der sogenannten Brut- und Setzzeit eine Gefahr, etwa für am Boden brütende Vögel und Jungtiere, die im Dickicht Unterschlupf suchen. Jeder Hundebesitzer könne durch das Anleinen einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten, hieß es. Doch es gibt Ausnahmen: Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- und sonstige Diensthunde dürften im Rahmen ihres genehmigten Einsatzes frei laufen.