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Walker-Prozess Bewährung für Todesfahrer ist rechtskräftig

Der Fall eines LKW-Fahrers, der drei Frauen in Hohendodeleben überfahren hat, wurde in Magdeburg neu verhandelt.

24.04.2018, 13:35

Magdeburg (dpa) l Für einen Lastwagenfahrer, der drei Frauen überfahren hat, bleibt es bei einer Bewährungsstrafe. Die Nebenklage habe ihre Berufung zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Magdeburg am Dienstag. Damit sei das vor zwei Wochen begonnene Berufungsverfahren beendet und das Urteil des Amtsgerichts Oschersleben rechtskräftig. Das Amtsgericht hatte den heute 65-Jährigen im Juni 2017 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Mann war am 4. Juni 2016 mit seinem Fahrzeug von einer Kreisstraße bei Hohendodeleben abgekommen und hatte die Walkerinnen auf dem Gehweg erfasst. Zwei Frauen starben unmittelbar, die dritte überlebte schwer verletzt.

Mit dem Berufungsverfahren hatten die Nebenkläger ein härteres Urteil erreichen wollen. Der Vorsitzende Richter hatte ihnen beim Prozessauftakt aber wenig Hoffnung gemacht. "Wenn es keine neuen Erkenntnisse gibt, wird nichts anderes rauskommen als eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung", hatte der Richter gesagt.