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Wildtiere Krokodile in Sachsen-Anhalts Vorgärten

In Sachsen-Anhalt ist es erstaunlich einfach, ein exotisches Tier zu halten, denn es gibt kein Gefahrentiergesetz.

Von Aline Wobker 10.09.2020, 14:48

Magdeburg l Ob Löwen, Tiger oder Krokodile: In kaum einem Bundesland ist es so einfach ein Wildtier als Haustier zu halten, wie in Sachsen-Anhalt. Denn die Haltung von gefährlichen Tieren ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Die Auflagen für die Haltung gefährlicher Exoten sind Sache der einzelnen Bundesländer – während es in einigen Bundesländern, wie Hessen und Thüringen, Verbote bzw. strenge Regeln gibt, gibt es in anderen gar keine Gefahrtiergesetze - so wie in Sachsen-Anhalt.

Zumindest gibt es keine Regelung, was die Haltung exotischer Raub- oder Gifttiere angeht. Wer sich beispielsweise einen sogenannten Listenhund – ein Hund, der zu einer potenziell gefährlichen Rasse gehört – anschaffen möchte, der muss einen Sachkundenachweis vorweisen. Außerdem muss der Hund erfolgreich einen Wesenstest ablegen. Und auch die Zucht oder Einfuhr solcher Hunderassen ist nicht erlaubt. Währenddessen ist die Haltung von Raubkatzen in Sachsen-Anhalt vollkommen legal, teilt Katarina Lameter von der Tier- und Artenschutzorganisation Pro Wildlife mit.

Lameter sieht einen großen Missstand in der Gesetzgebung. Sie sagt, dass es in Deutschland viel zu einfach sei, ein exotisches Raub- oder Wildtier zu kaufen. Pro Wildlife fordert daher bundesweit einheitliche Gesetze und dem Modell Belgiens zu folgen.

In Belgien regelt eine Positivliste, dass nur die Arten gehalten werden, die als Heimtiere wirklich geeignet sind. Erlaubt sind nur Tierarten, die ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden können. Sie dürfen außerdem keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch, Tier oder die Natur darstellen.

Lameter gibt zu bedenken, dass auch der Handel mit Reptilien und Amphibien kritisch zu sehen ist. „Es gibt ganze Populationen, die ausgerottet wurden, damit Menschen die Tiere in Terrarien halten können", so Lameter. Die Raubtierhaltung hingegen ist artenschutzrechtlich zwar kaum relevant, da es sich dabei in den seltensten Fällen um Wildfänge handelt, aber mit Blick auf Tierschutz und Gefahrenabwehr klar abzulehnen.