Familien- und Regionalforschung Neue Gebührenordnung fürs Zerbster Stadtarchiv: Was Besucher jetzt wissen müssen
Das Zerbster Stadtarchiv reagiert auf steigende Nachfrage: Erstmals gibt es eine eigene Benutzungs- und Gebührenordnung. Was sich ändert und welche Kosten anfallen.

Zerbst - Ob Familienforschung oder wissenschaftliche Arbeit - immer wieder führt es Menschen zu Recherchezwecken ins Zerbster Stadtarchiv. Über die Jahre hat es einen erheblichen Zulauf an Nutzern gewonnen. Auch die Nachfrage nach Führungen ist gestiegen. Auf diese Entwicklung wird jetzt reagiert.
Bislang fehlte es an einer eigenständigen Benutzungs- und Gebührenordnung für das Archiv. Das ändert sich nun. Geschlossen hat der Stadtrat der entsprechenden Satzung zugestimmt, in der Besucher nicht nur verpflichtet werden, pfleglich und gewissenhaft mit den Dokumenten und Medien umzugehen. Diese regelt ebenfalls, welche Kosten wofür anfallen. So beläuft sich die Gebühr für die Benutzung des Archivs pro Tag auf 5 Euro, für den vollen Monat sind es allerdings nur 50 Euro. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr von 13,50 Euro je angefangener Viertelstunde erhoben. Allerdings muss nicht für jede Recherche gezahlt werden.
Nicht jede Recherche im Zerbster Stadtarchiv ist gebührenpflichtig
Ausgenommen sind Nachforschungen, die nachweisbar wissenschaftlichen und heimatkundlichen Zwecken durch öffentliche Einrichtungen sowie mildtätige oder gemeinnützige Vereine dienen, soweit sie nicht zu privaten Zwecken von Mitgliedern erfolgen, wie es in der Satzung heißt. Auch wenn es um einen versorgungsrechtlichen Anspruch sowie eine politische, juristische oder strafrechtliche Rehabilitierung geht, wird auf eine Gebühr verzichtet, um ein weiteres Beispiel zu nennen.
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Neu eingeführt wird eine Gebühr für Führungen im Stadtarchiv. Diese beläuft sich auf 5 Euro pro Person. Die Höhe begründet sich aus dem Angebot an Führungen - thematisch wechselnd oder individuell angepasst an die Gruppe - sowie dem damit verbundenen Aufwand. Je nach Inhalt und Ausführung dauern die Führungen zwischen 45 und 90 Minuten, wobei diese auch in Kombination beider Archivstandorte - auf der Breite und auf der Schloßfreiheit - durchgeführt werden können, wie in der Beschlussvorlage erläutert wird.
Darin bleibt nicht unerwähnt, dass basierend auf der Kalkulation für die Jahre 2025 bis 2027 eigentlich eine kostendeckende Gebühr von beachtlichen 724,61 Euro pro Person zu erheben wäre. Von einer solchen kann die Stadt allerdings absehen, da das Archiv mit den Führungen einen freiwilligen Bildungsauftrag erfüllt und die Gebühr im öffentlichen Interesse sozialverträglich gestaltet werden kann.