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BGH bestätigt Urteil gegen Schutzgelderpresser

31.03.2017, 11:55

Magdeburg/Karlsruhe (dpa/sa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zehnjährige Haftstrafe gegen einen Schutzgelderpresser aus Quedlinburg bestätigt. Das Landgericht Magdeburg hatte den 51-Jährigen im Juli vergangenen Jahres wegen räuberischer Erpressung, Verstößen gegen das Waffengesetz und anderen Delikten verurteilt. Zwar habe der BGH eines der Delikte rechtlich anders bewertet, ansonsten habe die Revision aber keinen Erfolg gehabt, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Freitag. Die Höhe der Haftstrafe blieb bestehen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Mann hatte nach Überzeugung der Gerichte unter anderem von der Chefin eines dem Rotlichtmilieu zugeordneten Massagesalons ein monatliches Schutzgeld von 150 Euro erpresst. Zudem bedrohte er Mitarbeiter des Salons. Der Verurteilte hatte vor den Taten bereits langjährige Haftstrafen verbüßt.