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Brandenburg greift tief in Tasche für Elbquerungs-Einigung

Über die Verlängerung der Autobahn A14 von Magdeburg bis Schwerin wird schon lange juristisch gestritten - denn Naturschützern ist das Projekt ein Dorn im Auge. Nun bahnt sich in Brandenburg ein Vergleich an - doch gebaut werden kann damit noch lange nicht.

28.07.2019, 13:41

Wittenberge (dpa) - Die Brandenburger Landesregierung will für einen Vergleich mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) zur Elbquerung der Autobahn A14 bei Wittenberge (Prignitz) mehr als 7 Millionen Euro zahlen. Damit sollen zusätzlicher Lärmschutz und Naturschutzmaßnahmen finanziert werden, wie Regierungssprecher Florian Engels am Sonntag nach einem Treffen von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), Finanzminister Christian Görke (Linke) und Landrat Torsten Uhe mit Bund-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat in Wittenberge mitteilte. Über den Vergleich solle am Dienstag das Kabinett informiert werden.

Der Vergleich sei in der Sache einvernehmlich abgestimmt, sagte Engels. Der Bund verzichte damit auch auf eine Klage gegen den noch zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt zwischen Wittenberge und Karstädt. Allerdings müsse der Vergleich noch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden. Dort hatte der Bund gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Elbquerung geklagt.

Der schon lange bestehende Teil der A14 geht vom Dreieck Nossen im sächsischen Kreis Meißen über Leipzig und Halle bis nach Magdeburg. Von dort soll sie bis nach Schwerin verlängert werden. Der Abschnitt zwischen dem brandenburgischen Karstädt (Prignitz) und Schwerin ist schon befahrbar. In Sachsen-Anhalt ist bis auf wenige Kilometer bei Magdeburg hingegen noch gar nichts fertig. Die sogenannte Nordverlängerung ist umstritten und ihr Bau wird immer wieder von Naturschützern beklagt. Deswegen sind die Arbeiten massiv im Verzug.

Auch eine Einigung in Brandenburg führt nicht automatisch dazu, dass der betreffende Abschnitt schnell gebaut werden kann. Weil die Brücke über die Elbe auch die Bundesländergrenze quert, kann der Brandenburger Teil nur gemeinsam mit dem sachsen-anhaltischen Nachbarabschnitt gebaut werden. Doch gegen diesen sind aktuell sogar drei Klagen beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Dabei geht es um Lärmschutz für Anwohner und die Tierwelt und mögliche Auswirkungen für zahlreiche Arten wie Fischotter oder Fledermäuse.