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Datenschutzbeauftragter: Probleme bei ungeregeltem Brexit

13.03.2019, 11:16

Magdeburg (dpa/sa) - Auf Sachsen-Anhalts Unternehmen könnten im Fall eines ungeregelten Brexits Probleme beim Datenschutz zukommen. Darauf wies der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose am Mittwoch hin. Sollte Großbritannien ohne Vertrag aus der Europäischen Union austreten, werde das Land gemäß der Datenschutzgrundverordnung als "Drittland" behandelt, teilte von Bose mit. Allerdgins gebe es Möglichkeiten für Unternehmen, den grenzüberschreitenden Datenverkehr auch weiterhin datenschutzkonform sicherzustellen.

Von Bose verwies vor allem auf Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission. Auf diese könnten betroffene Unternehmen zurückgreifen. Die Klauseln ließen sich zügig mit den Partnern in Großbritannien vereinbaren. Eine Genehmigung durch die Behörden sei in der Regel nicht erforderlich.

Andere Möglichkeiten, wie etwa Unternehmensrichtlinien, die den unternehmensinternen Datentransfer erlaubten, seien aufwendig und eher für große Konzerne und Unternehmensgruppen eine Lösung. Unterstützung bei Fragen des Datenschutzes können Unternehmen von Bose zufolge auch bei den gewerblichen Kammern erhalten.