1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Dieses Semester zählt nicht für Freiversuch im Jurastudium

Dieses Semester zählt nicht für Freiversuch im Jurastudium

15.02.2021, 11:37
Martin Schutt
Martin Schutt dpa-Zentralbild

Magdeburg (dpa/sa) - Wegen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird Jura-Studierenden in Sachsen-Anhalt das aktuelle Semester für die anstehende Pflichtfachprüfung nicht angerechnet. Dadurch verlängere sich die Frist, innerhalb derer ein zusätzlicher Versuch möglich sei, teilte das Justizministerium in Magdeburg am Montag mit. Eigentlich darf die staatliche Prüfung nur zweimal absolviert werden. Melden sich die angehenden Juristen allerdings innerhalb eines bestimmten Zeitraums dafür an, bekommen sie einen weiteren Versuch. Für diese Frist, die den Angaben nach für gewöhnlich bei acht Semestern liegt, wird das laufende Wintersemester wegen der aktuellen Lage nicht mitgezählt.

Seit Beginn des zweiten Lockdowns habe sich die Situation verschlechtert, betonte Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) in einer Mitteilung. "In dieser schwierigen Situation möchte ich den Studentinnen und Studenten mit der jetzt getroffenen Regelung ein Stück weit den Druck nehmen, Studienleistungen erbringen zu müssen, um die Freiversuchsfrist für die Prüfung wahren zu können."

© dpa-infocom, dpa:210215-99-448852/2

Mehr zum Jura-Studium in Sachsen-Anhalt