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Frau zu Tode gequält: Nach Haftstrafen Revision eingelegt

18.04.2019, 11:43

Magdeburg (dpa/sa) - Der gewaltsame Tod einer Frau in Bernburg wird zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaft sowie drei der vier Angeklagten legten gegen das Urteil vom vergangenen Freitag Revision ein, wie ein Sprecher des Magdeburger Landgerichts am Donnerstag sagte. Die vier Angeklagten, darunter ein 17-Jähriger und dessen Mutter, waren zu Haftstrafen zwischen vier und achteinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach die Vier schuldig, die 39-Jährige im Juni 2018 so massiv gequält und verletzt zu haben, dass sie kurz darauf starb.

Für den ursprünglich angeklagten Mordvorwurf sah das Gericht keine Beweise. Das Geschehen sei gruppendynamisch eskaliert, hieß es in der Urteilsbegründung. Alle Beteiligten waren betrunken. Laut Urteil hatten die vier Deutschen die Frau in einer Wohnung in Bernburg während eines Streits um Geld gemeinsam angegriffen. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass sie ihrer Bekannten gegen den Kopf traten, mit einem Fleischklopfer auf die Finger schlugen, ihren Kopf in ein Toilettenbecken und in eine mit Wasser gefüllte Badewanne drückten.