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Frauenrat pocht weiter auf paritätische Kandidatenlisten

15.07.2020, 12:00

Magdeburg (dpa/sa) - Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt pocht weiter auf eine paritätische Besetzung von Wahllisten der Parteien mit Frauen und Männern. Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt sei der Auffassung, dass Eingriffe in die Wahlrechtsgrundsätze und die Chancengleichheit der Parteien gerechtfertigt sind, erklärte Daniela Suchantke, Geschäftsführerin des Landesfrauenrates, am Mittwoch in Magdeburg. Rechtliche Grundlage dafür sei das Gleichstellungsgebot in der Landesverfassung in Verbindung mit Artikel 3 des Grundgesetzes.

Zuvor hatte der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar entschieden, dass Parteien in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen. Damit kippten die Richter eine entsprechende Paritätsregelung im Landeswahlgesetz. "Wir nehmen die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis", so Suchantke. Klar sei jedoch, dass das Urteil ausschließlich für das Land Thüringen gelte.

Die "bestehende strukturelle Diskriminierung von Frauen beim Zugang zu Parlamenten" rechtfertige aus Sicht des Landesfrauenrates derartige Gesetze, so Suchantke weiter. Man verfolge das Ziel der paritätischen Besetzung der Parteienlisten auch bei den im Jahr 2021 bevorstehenden Landtags- und Bundestagswahlen. Der Landesfrauenrat forderte die Parteien auf, auch ohne entsprechende gesetzliche Regelung hierfür Sorge zu tragen.

Mitteilung des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt