1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Heike Raab: Keine Nachverhandlungen zu Rundfunkbeitrag

Heike Raab: Keine Nachverhandlungen zu Rundfunkbeitrag

01.12.2020, 09:46
Andreas Arnold
Andreas Arnold dpa

Mainz (dpa) - Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab sieht in einem Vorschlag der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt zu Nachverhandlungen über die Höhe des Rundfunkbeitrags keinen Weg. Soweit der Vorschlag darauf abziele, "die Beitragsanpassung jetzt nicht umzusetzen, sondern zu verschieben", werden die anderen Länder das nicht aufgreifen können, teilte die SPD-Politikerin am Dienstag mit. Rheinland-Pfalz koordiniert die Medienpolitik der Bundesländer, Raab ist Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder.

Der Rundfunkbeitrag soll zum 1. Januar 2021 bundesweit von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Er ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Länder sind sich eigentlich einig, nur Sachsen-Anhalt ist ein Wackelkandidat. Die regierende CDU und die AfD in der Opposition im Landtag sind gegen eine Beitragserhöhung und könnten Mitte Dezember im Parlament bei einer Abstimmung 18,36 Euro bundesweit kippen. Es braucht Einstimmigkeit aller Länder.

Am Montag wurden die Vorschläge aus der Staatskanzlei in Magdeburg bekannt, auf deren Basis die CDU-Fraktion ein Papier ihren Koalitionspartnern als Angebot vorlegen wollte. SPD und Grüne sind für die Erhöhung. Der Streit könnte zu einer Koalitionskrise führen. Ein gemeinsames mögliches CDU-AfD-Veto im Landtag, das im Vorfeld auf Bundesebene bei anderen Parteien für Empörung sorgte, soll nun umgangen werden.

Laut Entwurf der CDU-Fraktion soll die Landesregierung gebeten werden, in der Rundfunkkommission auf ein Ergänzungsgutachten hinzuwirken und Nachverhandlungen anzustoßen, ob eine Abweichung von den 18,36 Euro als geboten erscheint. Den Entwurf für den Staatsvertrag mit 18,36 Euro solle die Landesregierung zurückziehen. Damit könnte der Vertrag wohl nicht in Kraft treten, weil bis Ende Dezember alle Länder ratifiziert haben müssen.

Aus der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hieß es am Dienstag: Nach Ansicht des unabhängigen Gremiums KEF, das die Empfehlung für die Höhe des Rundfunkbeitrags berechnet hatte, würden die öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 unterfinanziert sein.

Ein Ergänzungsgutachten der KEF sei von keinem der anderen Landtage gefordert worden, zudem müsste es bis Ende Dezember vorliegen. Allein die Vermutung, ein Gutachten käme zu einem anderen Ergebnis, entbehre jeder sachlichen Begründung, hieß es.

Dem Staatsvertrag allein auf der Basis von Vermutungen nicht zustimmen zu wollen, lässt sich nach Ansicht der Staatskanzlei nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht in Einklang bringen. "Es würde die Anstalten geradezu in eine Verfassungsklage treiben."