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Jugendstrafe für lebensgefährliche Tritte

16.03.2020, 11:39

Magdeburg (dpa/sa) - Sie randalierten in einer Straßenbahn und traten dann auf einen einschreitenden 22-Jährigen ein: Das Urteil des Landgerichts Magdeburg gegen zwei junge Männer ist rechtskräftig, wie ein Sprecher am Montag auf Nachfrage sagte. Keiner der Prozessbeteiligten sei gegen das Urteil in Revision gegangen. Damit bleibt es bei den jeweils vier Jahren Jugendstrafe, die das Gericht Anfang März verhängt hatte. Es hatte die zur Tatzeit 17- und 18-jährigen Deutschen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. In das Urteil flossen vorherige Strafen ein, beide Angeklagte hatten immer wieder Gewaltdelikte begangen.

Am 10. August 2019 hatten die jungen Männer mit Bekannten in einer Straßenbahn in der Nähe des Magdeburger Hauptbahnhofs Krach gemacht und Sitze aus der Verankerung gerissen. Der 22-Jährige sprach sie an. Nach einem Wortwechsel schlugen und traten die Männer den Feststellungen des Gerichts zufolge ihr Opfer. Der Mann erlitt unter anderem diverse Brüche am Kopf, die potenziell, aber nicht akut lebensgefährlich gewesen seien.