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Junge IS-Rückkehrerin kommt unter Auflagen aus U-Haft frei

08.01.2021, 14:10

Karlsruhe (dpa) - Eine vor Weihnachten festgenommene junge IS-Rückkehrerin aus Sachsen-Anhalt ist wieder frei. Bei einem Haftprüfungstermin am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde der Haftbefehl gegen die 21-Jährige am Freitag außer Vollzug gesetzt, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte. Die Frau müsse aber Auflagen erfüllen und sich unter anderem regelmäßig bei den Behörden melden. Damit endet zwar die Untersuchungshaft, der Haftbefehl besteht aber fort. Sollte die junge Frau sich nicht an ihre Pflichten halten, könnte er auch wieder in Vollzug gesetzt werden. Denn der dringende Tatverdacht gegen sie besteht weiterhin.

Die Frau aus Sangerhausen war als 15-Jährige im März 2015 von zu Hause weggelaufen, um sich in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Dort war sie "Drittfrau" eines IS-Geheimdienstlers geworden und hatte zwei Kinder bekommen. Mit ihrem Mann soll sie zeitweise eine jesidische Frau als Sklavin gehalten und diese weiterverkauft haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr deshalb auch Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Die junge Frau war am 20. Dezember am Frankfurter Flughafen direkt bei der Einreise festgenommen worden.

MDR-Bericht über die bevorstehende Haftprüfung

GBA zur Festnahme am 20. Dezember

GBA am 21. Dezember zur U-Haft