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Landesverfassungsgericht entscheidet: Kennzeichnungspflicht

07.05.2019, 02:17

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Landesverfassungsgericht positioniert sich in der Frage, ob Polizisten individuell gekennzeichnet sein dürfen. Die Richter in Dessau-Roßlau verkünden heute ihre Entscheidung zur umstrittenen Kennzeichnungspflicht. Seit vorigen Sommer gilt die Vorschrift, dass Polizisten bei Großeinsätzen Nummerncodes auf dem Rücken tragen müssen, mit denen sie eindeutig identifizierbar sind. Damit soll Fehlverhalten nachträglich geprüft werden können. Rund 750 Polizisten sind laut Innenministerium von der Kennzeichnungspflicht betroffen.

Die AfD im Landtag hält die Vorschrift für unzulässig und beantragte daher beim Verfassungsgericht die Prüfung. Aus AfD-Sicht greift sie in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht der Beamten ein. Zudem diene die Pflicht allein der Strafverfolgung, und dafür könnte nur der Bund Gesetze erlassen, so die Argumentation. Auch die Gewerkschaft der Polizei ist gegen die Kennzeichnungen.

Vertreter der Landesregierung von CDU, SPD und Grünen argumentieren hingegen, wegen der nachträgichen Identifizierbarkeit könne die Pflicht Straftaten im Dienst verhindern. Aus Sicht der Linken haben Polizisten besondere hoheitliche Rechte und müssen daher auch besonders streng kontrolliert werden.

Mitteilung des Landesverfassungsgerichts zur Entscheidung in Sachen Kennzeichnungspflicht