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Linke im Bundestag gegen "Einzeltäter"-Begriff in Halle

11.10.2019, 05:00

Berlin (dpa) - Nach dem rechtsextremistischen Terroranschlag in Halle hat auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, den Begriff "Einzeltäter" kritisiert. Damit werde seit Jahrzehnten nach rechten Anschlägen versucht, die Öffentlichkeit zu beruhigen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Opferberatungen machten schon lange "auf die rechten Netzwerke und den braunen Sumpf aufmerksam, aus dem all die Täter kamen. Fakt ist: Mit einer rein juristischen Betrachtung vernebelt man die Analyse rechter Gewalt", sagte Korte.

Rechte Gewalt sei nicht zu trennen von rechter Ideologie und deren weiterer gesellschaftlicher Verbreitung. "Wie viele Einzeltäter sollen denn noch ihr Unwesen treiben, bevor endlich die Einzeltäterthese beerdigt wird?" Zuvor hatte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Henriette Quade, vor der Verwendung des Begriffs "Einzeltäter" gewarnt. Dass eine Tat allein begangen werde, bedeute nicht, dass es sich um einen Einzeltäter handele.

Auch die Ex-Piraten-Politikerin und Digitalexpertin Marina Weisband hatte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gesagt: "Der Attentäter von Halle ist kein Einzeltäter. Er ist Teil einer neuen Art von Terrornetzwerk." Die Reaktionen politischer Amtsträger in Deutschland bezeichnete sie als unfassbar ignorant. "Da braute sich eine Wolke zusammen. Dass sie sich entlädt, war nicht überraschend."

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte vom "rechtsextremistischen Terroranschlag" eines Einzeltäters gesprochen. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hatte auf Nachfrage gesagt: "Ein zweiter Beschuldigter ist uns nicht bekannt, wir gehen davon aus, dass es ein Einzeltäter war, immer im juristischen Sinne". Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verwies darauf, dass ermittelt werde, in welches Umfeld Stephan B. eingebettet gewesen sei. "Das muss man sauber unterscheiden von der Tatausführung."

Die Bundesanwaltschaft erklärte am Donnerstagabend, sie wolle sich in den weiteren Ermittlungen "insbesondere auch mit der Frage befassen, ob Personen in die Vorbereitung oder Durchführung des Anschlags eingebunden waren oder im Vorfeld Kenntnis hiervon hatten". Bisher fehlten "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür, dass der Beschuldigte an eine rechtsterroristische Vereinigung angebunden gewesen sei oder ein sonstiger Zusammenhang mit einer solchen Vereinigung bestehe.