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Ministerium: Auch 1,5 Meter Mindestabstand in Gerichten

25.03.2020, 19:49

Magdeburg (dpa/sa) - Auch in Gerichtssälen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern es die Räume zulassen. Der Mindestabstand darf aber unterschritten werden, um Sicherheit und Ordnung im Gericht zu gewährleisten, wie das Justizministerium am Mittwoch mitteilte. Es hat für die Gerichte abweichende Regelungen von der Corona-Verordnung des Landes getroffen. Damit solle verhindert werden, dass insbesondere Strafverfahren mit einer Vielzahl von Beteiligten an den räumlichen Gegebenheiten der Gerichte scheitern.

Die Entscheidung, welche Verfahren verhandelt werden und wie die Sicherheit im Gerichtssaal gewährleistet wird, liege beim jeweiligen Vorsitzenden, hieß es.

Justizministerin Anne-Marie Keding dankte allen Mitarbeitern der Justiz und im Justizvollzug für die verantwortungsvolle Wahrnehmung ihrer Aufgaben während der Corona-Krise. "Ich bin froh und dankbar, dass jeder Bedienstete engagiert daran mitwirkt, weiterhin die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege aufrechtzuerhalten."

Pressemitteilung