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Nein zum U-Ausschuss rechtmäßig? Entscheidung im Dezember

17.11.2020, 10:53
Hendrik Schmidt
Hendrik Schmidt ZB

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt will am 8. Dezember entscheiden, ob der Landtag rechtmäßig die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Linksextremismus abgelehnt hat. Das kündigte das Gericht am Dienstag in Dessau-Roßlau am Ende einer rund einstündigen Verhandlung an. Die Mitglieder der AfD-Fraktion und ein fraktionsloses Landtagsmitglied haben das Verfassungsgericht angerufen, weil sie sich um ihr Minderheitenrecht gebracht sehen.

Sie beantragten im Sommer 2019 einen U-Ausschuss zum Linksextremismus und hatten auch das nötige Viertel der Abgeordneten als Unterstützung beisammen. Es stimmte jedoch die Mehrheit der Parlamentarier gegen den Antrag und verhinderte die Einsetzung.

SPD, Linke und Grüne halten den Antrag für rechtswidrig, unter anderem, weil er nicht konkret genug ist und die Kompetenzen des Landtags überschreitet. Es sollten unter anderem Verbindungen von Parteien, Gewerkschaften, Vereinen und Verbänden zu Linksextremisten untersuchen werden. Dabei solle Privates ausgespäht, die Zivilgesellschaft und der politische Gegner ausgeforscht werden. Es gehe um Freiheitsrechte der Betroffenen, argumentierte der Verfahrensbevollmächtigte für den Landtag, Klaus Ferdinand Gärditz.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der laufenden Wahlperiode seit 2016 bereits sechs U-Ausschüsse eingesetzt. Die meisten kamen auf Antrag der AfD zustande, die die größte Oppositionsfraktion im Magdeburger Parlament ist. Zudem wurde auf ihr Drängen eine Enquete-Kommission zu Linksextremismus einberufen.

Pressemitteilung des Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt vom 17. Juli 2020 mit Infos zum Verfahren