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Neues Gesetz soll Überbelegung von Mietwohnungen eindämmen

06.03.2018, 14:36

Magdeburg (dpa/sa) - Kommunen sollen künftig gegen die Verwahrlosung und Überbelegung von Mietwohnungen vorgehen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte Bauminister Thomas Webel am Dienstag vor. Zwar gebe es in Sachsen-Anhalt keinen Mangel an Wohnraum, trotzdem herrschten manchmal "unvertretbare und unverhältnismäßige Wohnverhältnisse", sagte der CDU-Politiker. Das neue Gesetz erlaube es den Kommunen, bei begründetem Verdacht solche Wohnungen zu betreten. Bislang sei das nicht möglich, weil die Wohnung als geschützter Bereich gelte.

Das Gesetz soll vorschreiben, dass für jeden Erwachsenen mindestens neun Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen müssen. Außerdem werden Mindestanforderungen für die Ausstattung und Funktion von Wasser- und Elektroinstallationen definiert. Bei Verstößen soll der Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet werden. Bei erheblicher Überbelegung kann die Räumung der Wohnung angeordnet werden. Bußgelder bis 50 000 Euro gegen die Vermieter sind vorgesehen.

Vor allem Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper hatte auf eine gesetzliche Regelung gedrängt. Im Stadtteil Neue Neustadt gebe es erhebliche Probleme, sagte der SPD-Politiker. Kleine Wohnungen seien teils mit bis zu 20 Personen belegt. "In den Wohnungen liegen teils nur Matratzen, es gibt keine weiteren Möbel." Trümper sprach von Zuwanderung in die Sozialsysteme, vor allem von Menschen aus Rumänien und Bulgarien. Er hoffe, dass schon die Ankündigung schärferer Kontrollmöglichkeiten zu einer Verbesserung der Situation führe.