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Noch offene Fälle zu Vermögensverlusten in DDR-Zeit

11.08.2018, 14:12

Potsdam (dpa) - Fast 29 Jahre nach dem Mauerfall gibt es in Ostdeutschland noch unerledigte Fälle zu Vermögensverlusten aus DDR-Zeiten. Allerdings gibt es regional große Unterschiede, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den neuen Bundesländern ergab. Die Aufarbeitung von Vermögensverlusten ist im Vermögensgesetz geregelt. Ein Anspruch auf die Rückgabe eines Grundstücks konnte zum Beispiel beantragt werden, wenn Vermögenswerte zu DDR-Zeiten enteignet und in Volkseigentum überführt wurden. Für Anträge gab es gesetzliche Fristen bis Anfang der 1990er Jahre.

In Berlin war mit Stand Juli noch ein Fall offen, bei dem die Rückgabe eines Grundstücks beansprucht wird, wie die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin mitteilte. In Thüringen gab es nach Angaben des dortigen Finanzministeriums hingegen noch unerledigte Fälle zu Rückgabeansprüchen von gut 600 Grundstücken für die Zeit nach 1945 bis zur Wende. In Mecklenburg-Vorpommern sind die vermögensrechtlichen Rückgabe-Ansprüche dagegen bereits abgeschlossen, wie es vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hieß.

Vermögensgesetz