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Polizei betont nach Kritik von Halles OB Versammlungsrecht

23.09.2020, 17:43
Monika Skolimowska
Monika Skolimowska zb

Halle (dpa/sa) - Die Polizei in Halle hat nach scharfer Kritik von Oberbürgermeisters Bernd Wiegand (parteilos) an der Genehmigung einer Kundgebung eines Rechtsextremen auf das Versammlungsrecht hingewiesen. Die Polizei habe ihre Entscheidung entsprechend den Gesetzen getroffen und werde dies auch künftig tun, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. In Halle obliegt es den Angaben zufolge laut Landesversammlungsrecht der Polizei darüber zu entscheiden, ob eine Kundgebung oder Demonstration in der Öffentlichkeit genehmigt wird, unter Auflagen oder gar nicht stattfinden darf.

Laut Wiegand hatte der Rechtsextremist nach der Eröffnung einer Freiluftausstellung zum Gedenken an die Opfer des Halle-Attentats und zu den Grundrechten am Montag eine Kundgebung auf dem Marktplatz abgehalten. Sein Versammlungsort sei somit inmitten der Schau platziert worden. Die Kundgebung sei eine Verhöhnung der Opfer des Attentats vom 9. Oktober 2019 sowie inmitten der Demokratieausstellung gleichsam eine Verhöhnung des Grundgesetzes gewesen, hatte Wiegand am Dienstag erklärt.

Im Verfassungsschutzbericht des Landes wird der Demonstrant Sven Liebich namentlich als Rechtsextremist aufgeführt. Das Amtsgericht Halle hatte ihn am 14. September wegen Volksverhetzung und anderer Straftaten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers Berufung eingelegt.

Demokratieausstellung

Bilder von der Ausstellung des Stadtmuseums auf dem Marktplatz

Videokonferenz/Statement des Oberbürgermeisters mit Kritik an Versammlungsbehörde