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Sprecher: Trotz Feiertagen eine Woche Zeit für Revision

21.12.2020, 17:58
David-Wolfgang Ebener
David-Wolfgang Ebener dpa

Magdeburg (dpa) - Nach dem Urteil im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag in Halle im Oktober 2019 bleibt den Beteiligten eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Diese Frist bleibe erhalten, auch wenn dazwischen nun die Weihnachtsfeiertage lägen, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Ehm am Montag. Um Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen, sei also Zeit zum 28. Dezember, 24 Uhr. Mehrere Prozessbeteiligte hatten angekündigt, zu prüfen, ob sie das Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Auch der Verteidiger des Halle-Attentäters hatte das offen gelassen.

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte den 28 Jahre alten rechtsterroristischen Attentäter am Montag wegen seiner Taten am 9. Oktober 2019 zur Höchststrafe verurteilt - lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Es sprach ihn des Mordes in zwei Fällen sowie des versuchten Mordes in zahlreichen weiteren Fällen schuldig. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.