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U-Ausschuss: Regelung zur Briefwahl war nicht bekannt

08.11.2017, 11:18

Magdeburg (dpa/sa) - Bei der manipulierten Kommunalwahl 2014 in Stendal waren wichtige Regelungen zur Briefwahl den Mitarbeitern im Briefwahlbüro nicht bekannt. Das ergab die Vernehmung von Zeugen im Untersuchungsausschuss des Landtags am Mittwoch. Jeder Bevollmächtigte hätte maximal für vier Wähler Briefwahlunterlagen abholen dürfen. Tatsächlich hatten jedoch zwölf Bevollmächtigte zusammen fast 200 Briefwahlunterlagen abgeholt.

Von dieser sogenannten Vierer-Regelung habe sie nichts gewusst, sagte eine Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes, die an der Erstellung des Wählerverzeichnisses beteiligt war, vor dem U-Ausschuss. Auch die Vorsteherin eines Briefwahllokals sagte, die Regelung sei nicht bekannt gewesen und auch in einer Schulung nicht angesprochen worden.

Der U-Ausschuss soll die Hintergründe der Manipulationen bei der Kommunalwahl 2014 in Stendal ergründen. Ein ehemaliger CDU-Stadtrat hatte Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen selbst ausgefüllt. Er wurde dafür zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.