1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Unterhalt: Entscheidung im Landesverfassungsgericht

Unterhalt: Entscheidung im Landesverfassungsgericht

Wenn Alleinerziehende nicht regelmäßig Unterhalt für das Kind vom anderen Elternteil bekommen, springt der Staat dafür ein. Und das kostet wohl immer mehr. Wer muss dafür aufkommen?

25.02.2020, 07:29

Magdeburg/Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Muss das Land den Kommunen mehr Geld für staatliche Vorschusszahlungen für den Unterhalt von Kindern zahlen? Mit Spannung wird dazu eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts am Dienstag in Dessau-Roßlau erwartet. Neun von elf Landkreisen haben eine kommunale Verfassungsbeschwerde eingereicht. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen des Bundes und des Landes zum Unterhaltsvorschuss von 2017. Diese haben nach Angaben des Landkreistages dauerhaft Mehrbelastungen in Höhe von 20 Millionen Euro pro Jahr auf kommunaler Ebene ausgelöst, betonte Geschäftsführer Heinz-Lothar Theel in Magdeburg.

Wie eine Sprecherin des Sozialministeriums mitteilte, ist der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss als staatliche Sozialleistung ?mit der Gesetzesnovelle von 2017 stark ausgeweitet worden. "Bei unter 12-Jährigen springt der Staat jetzt länger ein, bei 12- bis 18-?Jährigen erstmals", erklärte sie. In der Folge hatte sich den Angaben nach die Zahl der Kinder, für die Unterhaltsvorschuss gezahlt ?wird, in Sachsen-Anhalt von 2016 bis Ende September 2019 mehr als verdoppelt. Der Staat springt finanziell ein, wenn Alleinerziehende vom anderen Elternteil des Kindes keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen.

Die Kommunen hoffen darauf, dass das Gericht mit einer Entscheidung das sogenannte Konnexitätsprinzip im Artikel 87 (Absatz 3) der Landesverfassung als festen Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung bestätigt, erklärte der Chef des Landkreistages. Demnach sei das Land verpflichtet, bei neuen oder geänderten Gesetzen den entstehenden Mehraufwand den Kommunen angemessen auszugleichen. Dies sei bei der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes nicht geschehen, so Theel.

Die Bedeutung des Landesverfassungsgerichts