1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Urteile nach tödlicher Automatensprengung rechtskräftig

Urteile nach tödlicher Automatensprengung rechtskräftig

13.03.2019, 16:01

Halle (dpa/sa) - Nach dem Tod eines 19-Jährigen bei der Sprengung eines Fahrscheinautomaten in Halle sind die Urteile gegen zwei Komplizen rechtskräftig. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, wurden keine Rechtsmittel von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung eingelegt. Unterdessen hat am Amtsgericht den Angaben zufolge am Mittwoch der Prozess gegen drei Jugendliche begonnen, die ebenfalls Automaten gesprengt haben sollen.

Vor einer Woche hatte das Gericht einen 20-Jährigen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und einen 16-Jährigen zu zwei Jahren verurteilt. Beide wurden der fahrlässigen Tötung und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion für schuldig befunden - der 20-Jährige in zwei Fällen. Bei dem Jüngeren stellte das Gericht die Aussetzung der Strafe zur Bewährung in Aussicht, sofern er bestimmte Auflagen erfüllt.

Das spätere Opfer der Explosion war nach Angaben der Polizei an der Sprengung des Automaten beteiligt. Ein Bahnmitarbeiter hatte den 19-Jährigen im Oktober 2018 auf einem S-Bahnhof im Süden von Halle schwer verletzt gefunden. Der junge Mann starb im Krankenhaus.