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Verfassungsgericht: Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Ist es okay, wenn Polizisten bei Großeinsätzen eine Nummer auf dem Rücken tragen? Kritiker sagen: auf keinen Fall - und wenden sich an das Landesverfassungsgericht. Jetzt haben die Richter entschieden.

Von Franziska Höhnl und Dörthe Hein, dpa 07.05.2019, 13:31

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Polizistinnen und Polizisten müssen im Dienst auch künftig mit Nummerncodes oder Namensschild unterwegs sein. Das Landesverfassungsgericht erklärte die Kennzeichnungspflicht bei Großeinsätzen am Dienstag für zulässig und verfassungskonform. Damit wiesen die Richter in Dessau-Roßlau einen Einwand der AfD im Landtag zurück. Die Kennzeichnungspflicht gibt es in verschiedenen Versionen in zahlreichen Bundesländern. Sie sorgte dort überall für hitzige Diskussionen. Worum geht es genau?

DIE PFLICHT: Schon seit vielen Jahren müssen Polizisten im Alltag auf Streife ein Schild mit ihrem Namen oder ihrer Dienstnummer tragen. Die schwarz-rot-grüne Landesregierung weitete die Kennzeichnung auch auf jene Beamte aus, die bei Großeinsätzen wie Fußballspielen oder Demonstrationen im Einsatz sind. Für sie gilt seit vorigem Sommer die Pflicht, auf dem Rücken einen Nummerncode zu tragen.

Bei Beschwerden sind so nachträglich zu identifizieren und ein mögliches Fehlverhalten kann geprüft werden. Laut Innenministerium sind von der Ausweitung rund 750 Beamte betroffen. Seit November sind alle Einheiten ausgestattet. Bis März wurde ein Beamter wegen einer Beschwerde nachträglich identifiziert - und der Vorwurf als unbegründet entkräftet.

DIE KRITIK: Aus Sicht der AfD stellt die Pflicht die Polizisten unter Generalverdacht und greift in ihr Selbstbestimmungsrecht über persönliche Informationen ein. Anders als in anderen Ländern diene sie nicht der taktischen Führung bei Einsätzen, sagte AfD-Innenpolitiker Hagen Kohl. Vielmehr sei der Zweck in Sachsen-Anhalt vor allem die Strafverfolgung. Für diesen Bereich liege die Gesetzgebungskompetenz allerdings beim Bund.

DAS URTEIL: Das Landesverfassungsgericht folgte der Argumentation der AfD nicht. Das Land habe die Kompetenz, die Pflicht einzuführen, um Strafverfolgung zu ermöglichen, heißt es im Urteil. Die Richter prüften neben den Nummerncodes auch die Namensschilder. Letztere griffen durchaus in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ein. Allerdings sei das allgemeine Interesse an der Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen als gewichtiger anzusehen und überwiege damit.

Bei den Nummerncodes prüfte das Gericht den Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht nicht einmal und begründete das damit, dass er in jedem Fall geringer sei als beim Namensschild. Die Entscheidung ist endgültig und kann nicht weiter angefochten werden.

DIE REAKTIONEN: AfD-Innenexperte Hagen Kohl zeigte sich enttäuscht. "Ich bedauere ausdrücklich, dass das Landesverfassungsgericht hier die Möglichkeit verpasst hat, die Beamten in ihren Rechten zu stärken." Auch Gewerkschaftsvertreter halten an ihrer Kritik fest. "Es ist aus unserer Sicht eine unsinnige Regelung, die ins Leere greift", sagte der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Uwe Bachmann, nach dem Urteil. Die Pflicht sei unnötig.

Das CDU-geführte Innenministerium sieht sich bestärkt. "Wir sind froh, dass die Entscheidung so gekommen ist", sagte die zuständige Referatsleiterin Brigitte Scherber-Schmidt. "Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt soll und will in ihrem Handeln transparent sein." Auch Vertreter von SPD, FDP und Grünen begrüßten das Urteil.

Letztere hatten besonders vehement für die Einführung gekämpft. "Rechtsstaatliches Handeln braucht Verantwortung", erklärte der Grünen-Innenexperte Sebastian Striegel. Nur im Falle einer Anzeige seien die Beamten per Nummer identifizierbar. Negative Effekte seien weder in Sachsen-Anhalt noch in anderen Bundesländern bekannt.

ANDERE LÄNDER: Auch in anderen Ländern gilt teils seit Jahren die Pflicht zum Namensschild - oft ergänzt durch die Nummernfolge für Einheiten bei Großeinsätzen. Beispiele sind Brandenburg, Berlin, Hessen oder Thüringen. In Thüringen zog man vorigen Sommer nach einem Jahr ein positives Fazit. Es gebe keine negativen Auswirkungen. Hamburg hat schon Namensschilder und will, auch als Konsequenz aus den G20-Krawallen und dem umstrittenen Großeinsatz, jetzt auch die Kennzeichnungspflicht bei Großeinsätzen einführen. In Nordrhein-Westfalen schafften CDU und FDP die von ihrer rot-grünen Vorgängerregierung eingeführte Pflicht mit der Begründung "unnötig und überflüssig" hingegen wieder ab.

Mitteilung des Landesverfassungsgerichts zur Entscheidung in Sachen Kennzeichnungspflicht