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Verfassungsgericht verhandelt über abgelehnten U-Ausschuss

12.08.2020, 11:22

Magdeburg (dpa/sa) - Das Landesverfassungsgericht in Sachsen-Anhalt will Mitte Oktober verhandeln, ob der Landtag einen Untersuchungsausschuss zum Thema Linksextremismus zurecht abgelehnt hat. Der Streit zwischen den AfD-Abgeordneten und dem Landtag soll am 16. Oktober verhandelt werden, wie eine Sprecherin am Mittwoch in Dessau-Roßlau mitteilte. Damit verschiebt sich der Termin. Ursprünglich war der 6. Oktober für die Verhandlung vorgesehen.

Konkret geht es um eine Abstimmung im Sommer vor einem Jahr. Damals hatte der Antrag der AfD-Fraktion und ihres ausgetretenen und inzwischen fraktionslosen Ex-Chefs André Poggenburg, einen Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus einzusetzen, mehr Nein- als Ja-Stimmen bekommen und war damit abgelehnt worden. Das Landesverfassungsgericht soll nun klären, ob die AfD und Poggenburg dadurch in ihren Minderheitenrechten unzulässig beschnitten wurden.

Dabei berufen sie sich auf den Passus in der Landesverfassung, wonach der Landtag die Pflicht habe, einen U-Ausschuss einzusetzen, wenn ein Viertel der Abgeordneten das beantragt. Die AfD plus Poggenburg verfügt genau über dieses Viertel der Stimmen im Parlament. Mit diesem Quorum haben sie in der laufenden Wahlperiode bereits mehrere U-Ausschüsse eingesetzt.

Im jetzt strittigen Fall hatten die anderen Fraktionen rechtliche Bedenken gegen den Vorstoß. Ein Antrag müsse einen klar definierten, thematisch eingegrenzten Gegenstand zum Thema haben und in die Zuständigkeit von Sachsen-Anhalt fallen, hatte CDU-Fraktionschef Siegfried Borgwardt die Bedenken zusammengefasst. Der AfD-Antrag wolle jedoch Linksextremismus pauschal und überall untersuchen.

Die AfD wolle mögliche Verbindungen von Linksextremismus zu Gewerkschaften, Parteien und Verbänden untersuchen. Dazu habe der Landtag keine Befugnis, da er weder das Volk noch Verbände oder Vereine kontrolliere, sagte SPD-Fraktionschefin Katja Pähle.

Landesverfassung mit Artikel 54 Absatz 1 zu Untersuchungsausschüssen im Landtag

Ursprüngliche Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts zum Streitverfahren