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Verliebtheit, Mord: Stalker muss lebenslang hinter Gitter

Ein Mann verfolgt eine junge Frau über etwa zwei Jahre, belästigt sie, quält sie. Am Ende ersticht er sie. Das Urteil des Landgerichts Hannover fällt eindeutig aus - und der Richter lässt keinen Zweifel daran, wie er über den Täter denkt.

Von Thomas Strünkelnberg, dpa 18.02.2021, 15:45
David-Wolfgang Ebener
David-Wolfgang Ebener dpa

Hannover (dpa) - Am Anfang habe er einen Fehler gemacht, sagte der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts Hannover, Stefan Joseph, zu dem Mann auf der Anklagebank. Er habe geglaubt, das Geständnis des heute 35-Jährigen bei der Polizei in Dessau habe bedeutet, dass er bereue und zu dem Mord an einer 23-Jährigen stehe: "Dass dem nicht so ist, hat sich in diesem Verfahren schnell gezeigt."

Stattdessen habe sich der Mann selbst bedauert, nachdem er die junge Frau zwei Jahre lang verfolgte, belästigte - und schließlich Anfang vorigen Jahres erstach. Wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilte ihn das Gericht am Donnerstag zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe, zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt (Az. 39 Ks 7/20).

Für die Familie der jungen Frau hätte er sich gewünscht, dass Fragen beantwortet werden und der Täter sich seiner Verantwortung stellt, betonte der Richter. Doch der 35-Jährige schwieg, sprach "nach gutem Zureden" nur mit dem psychiatrischen Sachverständigen. Betroffen sei er nur gewesen, als seine Eltern befragt wurden.

Seine Tat und sein Verhalten gegenüber Frauen seien "verstörend", sagte Richter Joseph. Der 35-Jährige zeige eine nette, freundliche Fassade, aber "dahinter läuft ein anderer Film ab, Sie wollen immer auch manipulieren".

Die beiden Deutschen hatten sich im Juli 2017 kennengelernt - die Frau wollte aber keine Beziehung. Der Mann fühlte sich zurückgewiesen. Ab Dezember 2017 kam es zu Stalking-Angriffen, er begann die junge Frau in sozialen Netzwerken, aber auch telefonisch und persönlich zu belästigen und ihr nachzustellen. Auf Snapchat und Instagram legte er mindestens 50 Profile der jungen Frau mit freizügigen Bildern an. Er verfolgte sie per GPS-Tracker am Auto der Mutter in Dessau (Sachsen-Anhalt).

Dabei war der Mann zu Anfang verliebt in die junge Flugbegleiterin. Zweimal besuchte er sie in Barcelona, beim zweiten Mal machte sie ihm klar, dass sie nichts mit ihm zu tun haben wolle - er sei zu "touchy".

Das sei ein Wendepunkt gewesen, aus Verliebtheit sei Abneigung bis hin zu Hass und Rachegelüsten geworden, sagte der Richter. Der Mann habe ihr Fotos geschickt von einem Zug, mit dem sie gerade nach Frankfurt gefahren war, von ihrem Hotel - sogar von ihrer Wohnungstür in Hannover: "Was muss das für ein Gefühl sein, wie fürchterlich muss das sein, wie beängstigend", sagte Joseph.

Lange vor der Tat habe sich der Stalker Ausrüstung besorgt - Klappmesser, Handfesseln, Pfefferspray, Sturmhaube, Schutzbrille, Glasschneider. Klar sei: "Sie wollten nicht mal freundlich fragen, Sie wollten sie bestrafen", sagte der Richter. Anfang Januar 2020 stieg er schwarz gekleidet in ihre Wohnung in Hannover ein, verbarg sich erst unter dem Bett der Mitbewohnerin und griff die 23-Jährige dann in ihrem Badezimmer mit Pfefferspray an: "Sie sind extrem zielgerichtet vorgegangen."

Er habe einen Moment abgewartet, in dem sie keine Chance hatte, ihr einen Elektroschocker ins Gesicht gerammt und ihre Nase "komplett zertrümmert". Dennoch sei es ihr gelungen, sich zu wehren, das zeigten Abwehrverletzungen an den Händen: "Das haben Sie sich anders vorgestellt." Schließlich habe er ihr "mit unglaublicher Wucht" das Messer in den Hals gerammt. Dann sei er aus der Wohnung geflohen, zu schnell gefahren und habe einen Auto-Seitenspiegel abgefahren, dabei sei er beobachtet worden. Nur deshalb habe er sich der Polizei in Dessau gestellt.

Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwältin und der Nebenkläger, die Verteidigung hatte neun Jahre Gefängnis wegen Totschlags gefordert. Richter Joseph sprach am Schluss die Familie der jungen Frau an, für die die Verhandlung schwer gewesen sein müsse. Immerhin: Dass es der 23-Jährigen gelungen sei, sich zu wehren, habe den Plan des Angreifers durchkreuzt - andernfalls wäre es möglicherweise schwer geworden, ihn als Täter zu identifizieren.

Und der Verurteilte? Bei der Urteilsbegründung saß er mit gesenktem Kopf und zuckenden Schultern da - weinte er? Nebenklagevertreter Marco Bennewitz betonte: "Ich halte ihn für eine manipulierende Persönlichkeit." Nach der Urteilsbegründung sei er aufgestanden - und die Regung sei "wie weggeblasen" gewesen.

© dpa-infocom, dpa:210217-99-483072/8

Terminhinweis des Landgerichts Hannover