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BGH bezweifelt Haftung von Recyclinghof für Bombenschäden

24.05.2019, 10:49

Karlsruhe (dpa) - Ein Recyclingunternehmen für Bauschutt, auf dessen Betriebshof eine Weltkriegsbombe detoniert war, muss wohl eher nicht für Schäden an umliegenden Gebäuden haften. Das zeichnete sich in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs ab. Die Richter wollen aber noch beraten und ihr Urteil in den nächsten Wochen verkünden. Der Blindgänger war Anfang 2014 auf dem Gelände in Euskirchen detoniert. Ein Baggerfahrer starb, 13 Menschen wurden verletzt. Die Druckwelle richtete noch 400 Meter weiter Schäden an. Zwei Gebäudeversicherer fordern deshalb von dem Unternehmer mehr als eine Million Euro.