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Bundesgerichtshof erlaubt Rabattaktion von MyTaxi

29.03.2018, 14:55

Karlsruhe (dpa) - Das Unternehmen MyTaxi darf künftig wieder mit Rabattgutscheinen für Taxifahrten werben. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf, das die Aktion des Hamburger Unternehmens untersagt hatte. Die Richter in Karlsruhe sahen keinen Verstoß von MyTaxi gegen die Tarifpflicht, weil der Taxifahrer den vollen Fahrpreis erhalte und das Unternehmen selbst kein Taxibetreiber sei. Mit den Gutscheinen brauchten Kunden, die Taxis über die MyTaxi-App bestellt hatten, nur den halben Fahrpreis zu bezahlen.