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Entscheidung zum Einsatz von Spähsoftware an Dienstcomputern

27.07.2017, 01:43

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich heute in Erfurt mit der Frage, wie weit die digitale Überwachung von Arbeitnehmern gehen kann. Im verhandelten Fall aus NRW geht es um den Einsatz sogenannter Keylogger - einer Art Spähsoftware, die alle Tastatureingaben an einem Computer aufzeichnet. Ein Arbeitgeber hatte die mit dem Tastaturspion gewonnenen Daten für die Kündigung eines Arbeitnehmers genutzt. Er warf ihm vor, Teile seiner Arbeitszeit für private Anliegen genutzt zu haben.