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Fall Lügde: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

18.07.2019, 14:49

Detmold (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Detmold hat nach dem ersten Urteil im Missbrauchsfall Lügde Antrag auf Revision gestellt. Das sagte eine Sprecherin der Behörde der dpa. Das Landgericht Detmold hatte gestern einen Mann aus Niedersachsen wegen Beihilfe zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Mit zwei Jahren und neun Monaten hatte die Staatsanwaltschaft eine deutliche höhere Strafe gefordert, bei der keine Bewährung möglich ist. Der 49-Jährige hatte per Webcam in vier Fällen den sexuellen Missbrauch eines Kindes beobachtet und einen Mitangeklagten auch angestiftet.