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Gericht entscheidet über Weiterbetrieb von Streckenradar

12.03.2019, 01:38

Hannover (dpa) - Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt heute über den weiteren Betrieb des bundesweit ersten Streckenradars. Der Kläger stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Erfassung aller Autokennzeichen zu Kontrollzwecken als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingestuft hatte. Deshalb sei auch das in Laatzen bei Hannover eingesetzte Streckenradar ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger, argumentiert der Kläger. Eine Entscheidung wird noch heute erwartet.