Gericht weist Eilantrag gegen Staubsauger-Werbung ab
Berlin (dpa) - Der britische Staubsaugerhersteller Dyson ist im Rechtsstreit um Verbrauchertäuschung mit dem Konkurrenten BSH Hausgeräte zunächst gescheitert. Das Landgericht Berlin wies den Antrag auf Einstweilige Verfügung wegen fehlender Dringlichkeit zurück. Dyson wollte BSH untersagen lassen, für zwei Staubsaugermodelle der Marken Siemens und Bosch mit der hohen Effizienzklasse AAAA zu werben. Die Briten argumentierten, die Geräte verbrauchten bei fast vollem Beutel deutlich mehr Strom als angegeben. Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich.