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Geschmack kann nicht urheberrechtlich geschützt werden

13.11.2018, 09:46

Luxemburg (dpa) - Der Geschmack eines Lebensmittels kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht urheberrechtlich geschützt werden. Geschmack könne nicht als "Werk" eingestuft werden, urteilten die Luxemburger Richter. Das sei für Urheberschutz jedoch notwendig. Eine "präzise und objektive Identifizierung" von Geschmack sei nicht möglich, argumentierte das Gericht. Hintergrund ist eine Klage des niederländischen Käse-Herstellers Levola, der seine Rechte am Geschmack seines "Heksenkaas" durch einen Konkurrenten verletzt sah.