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Islamist Sami A. mit Wiedereinreiseverbot belegt

13.08.2018, 08:18

Bochum (dpa) - Nach der Abschiebung des Islamisten Sami A. gilt für den 42-jährigen Tunesier eine Wiedereinreisesperre. Das sei durch die Rechtslage innerhalb der Schengen-Länder ein Automatismus, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum. Von dem Moment der Abschiebung an gelte ein Einreiseverbot. Die Bochumer Ausländerbehörde ist für den Fall zuständig. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte zuerst berichtet, Sami A. sei im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden als unerwünschte Person gelistet.