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Karlsruhe: Wankas AfD-Schelte verstößt gegen das Grundgesetz

27.02.2018, 09:30

Karlsruhe (dpa) - Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat mit ihrer AfD-Schelte gegen das Grundgesetz verstoßen. Mit der auf der Homepage des Ministeriums veröffentlichten Forderung nach einer "Roten Karte" für die Partei habe sie das Recht auf Chancengleichheit verletzt, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Anlass für Wankas Vorstoß war ein Demonstrationsaufruf der AfD während der Flüchtlingskrise im November 2015 unter dem Motto "Rote Karte für Merkel". Staatliche Organe dürfen dem Urteil zufolge aber nicht in gleicher Weise auf derartige Provokationen reagieren.