OVG Münster stoppt Rodung im Hambacher Forst
Münster (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Die Richter entsprachen damit in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND. Der BUND hatte argumentiert, dass der Wald mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines Schutzgebietes habe und deshalb geschützt werden müsse. Das Gericht erklärte, die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne. Die Rodung müsse daher vorerst gestoppt werden.