Einträge weiterhin nötig Gericht: Polizei darf Daten gewaltbereiter Fans speichern
Lüneburg (dpa) - Die Polizei darf die Daten gewaltbereiter Fußballfans prinzipiell speichern. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am 18. November entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte.
Mit der Klage gegen die Polizeidirektion Hannover erzielte ein weiblicher Fußballfan damit nur einen kleinen Teilerfolg. Die Frau hatte die Löschung von allen Einträgen über sich verlangt, gelöscht wird jetzt jedoch nur einer.
Die Einträge seien für die Erfüllung der Aufgaben der Polizei, Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern, weiterhin erforderlich, begründete der 11. Senat seine Entscheidung. "Nach Ansicht des Gerichts wird die Arbeitsdatei unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben geführt", teilte das OVG mit. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu (Az.: 11 LC 148/15).
In dem Verfahren ging es um sogenannte SKB-Dateien der Polizei, benannt nach den szenekundigen Beamten (SKB), die sich in der Fanszene auskennen. Solche Dateien werden von der Polizei in Hannover, Braunschweig und Wolfsburg geführt. Dort sind nach Polizeiangaben derzeit rund 1200 Menschen aufgelistet.
Die Erfassung liege bei den zuständigen Dienststellen in Städten mit Vereinen aus der ersten, zweiten und dritten Liga, erklärte ein Sprecher der Polizeidirektion Braunschweig.
Das Verwaltungsgericht Hannover hatte die Datenspeicherung in erster Instanz im März 2015 für grundsätzlich zulässig erklärt und die Klage der Frau zum überwiegenden Teil abgewiesen.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht