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Tischtennis Kreisverband muss Härtefallregelung anwenden

Der Tischtennis-Spielbetrieb wurde vor einigen Wochen vorzeitig bundesweit abgebrochen.

Von Thomas Koepke 11.05.2020, 05:00

Salzwedel l Schon seit gut einem Monat hat der Tischtennis-Landesverband (TTVSA) einhergehend mit den Kreisverbänden die aktuelle Saison wegen der anhalten Corona-Krise und deren Auswirkungen beendet. Auch hinsichtlich einer sportlichen Wertung machten sich die einzelnen Verbände Gedanken, so auch der KFV Altmark West.

Wie bereits mitgeteilt, gelten die Tabellen vom Zeitpunkt des Saisonabbruches als Abschlusstabellen und auch als Basis für die Auf- und Abstiegsregelung, wobei für den Aufstieg nur feste Aufstiegsplätze berücksichtigt werden und keine Relegationsplätze.

Im Zusammenhang damit hat der Sportausschuss des TTVSA erst kürzlich auch einige Härtefallregeln aufgestellt und die Übertragung dieser auch auf die Stadt- und Kreisverbände empfohlen.

Der Vorstand des Kreisfachverbandes Altmark-Salzwedel hat die Anwendung der vom Sportausschuss des TTVSA erarbeiteten Härtefallregeln wie folgt beschlossen:

Die Anzahl der Mannschaften wird in allen Gruppen auf elf Mannschaften begrenzt. Die Sollstärke von zehn Mannschaften bleibt bestehen, so dass bei Unterschreitung nach den bestehenden Auffüllregelungen die Gruppen auf zehn Mannschaften aufgefüllt werden können.

Zusätzlich bekommen nach den aufgeführten Kriterien das Aufstiegsrecht: SV Chemie Mieste V (in die 2. Kreisliga), der MTV Trippigleben (in die 1. Kreisklasse).

Folgende Härtefälle berechtigen zum Klassenerhalt: SV Winterfeld II (Verbleib in der Kreisoberliga), VfL Kalbe/Milde III (Verbleib in der 1. Kreisklasse), Post SV Gardelegen IV (Verbleib in der 1. Kreisklasse).

Folgende Härtefälle berechtigen zum Aufstieg: SV Winterfeld IV (Aufstieg in 1. Kreisklasse).

Alle genannten Mannschaften werden wie bereits die feststehenden Aufsteiger befragt, ob sie das Aufstiegsrecht beziehungsweise den möglichen Klassenverbleib in Anspruch nehmen wollen.

Bei Überschreitung der Anzahl von elf Mannschaften werden die Härtefälle, die in der Spielklasse verbleiben wollen, vorrangig vor den Aufsteigern nach der Härtefallregelung berücksichtigt.

„Soweit noch nicht geschehen, bitte ich um Übermittlung einer Information, ob Klassenverbleib beziehungsweise Aufstieg in Anspruch genommen werden sollen“, so Steffen Klask vom KFV-Vorstand.

Die Abschlusstabellen vom 13. März 2020 werden den jeweiligen Vereinen zugesandt. Die Aufsteiger sind durch grüne Schrift gekennzeichnet, die Absteiger durch rote Schrift und die genannten Härtefälle sind dagegen gelb hinterlegt.