NOFV-Sportgericht leitet Verfahren ein
Laut NOFV-Geschäftsführer Holger Fuchs hat das Sportgericht ein Verfahren gegen Babelsberg und FCM eingeleitet.
Beiden Vereinen wurde eine Frist von fünf Tagen gesetzt, zu den Vorfällen am vergangenen Freitag Stellung zu nehmen.
Zum möglichen Strafmaß wollte sich Fuchs nicht äußern, sprach von einem schwebenden Verfahren, verwies aber darauf, dass sich Verstöße, die sich binnen eines Jahres ereignen, strafverschärfend auf den jeweiligen Verein auswirken können.
Der FCM hat auf seiner Präsidiumssitzung beschlossen, die Randalierer ausfindig zu machen, sie mit Stadionverboten zu belegen und die durch den NOFV zu erwartenden Strafen direkt auf die betreffenden Personen umzulegen.(ut)