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Hintergrund: Pflicht zur Integration besteht bereits

29.12.2015, 12:03

Berlin (dpa) - Bereits jetzt können Ausländer in der Bundesrepublik zur Integration verpflichtet werden.

Um dauerhaft in die Gesellschaft einbezogen zu werden, stehen Zuwanderer laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Pflicht, Deutsch zu lernen sowie die Verfassung und die Gesetze zu kennen und zu respektieren.

Neuzuwanderer sind laut Aufenthaltsgesetz zur Teilnahme an entsprechenden Integrationskursen verpflichtet, wenn sie sich nicht ausreichend auf Deutsch verständigen können. Die Ausländerämter entscheiden, ob ein Migrant zur Teilnahme verpflichtet ist.

Ein Jobcenter als Träger der Grundsicherung kann auch von Ausländern Integrationskurse verlangen, die bereits vor 2005 nach Deutschland eingereist sind. Das ist der Fall, wenn die Betroffenen Arbeitslosengeld II beziehen und eine Verpflichtung zum Kurs in einer Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist.

Ausländerbehörden können vor 2005 eingereiste Hartz-IV-Empfänger aus dem Ausland zum Kurs verpflichten, wenn diese laut Gesetz in besonderer Weise integrationsbedürftig sind. Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person bisher nicht gelungen ist, sich ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik zu integrieren.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Integrationskurse

Aufenthaltsgesetz Paragraf 44a, Plicht zu Integrationskurs

Bundesregierung zur Teilnahme an Integrationskursen