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Die NPD-Verbotsverfahren

07.12.2015, 14:48

Karlsruhe (dpa) - Mehr als zehn Jahre nach dem Scheitern eines ersten NPD-Verbotsverfahrens haben die Länder 2013 einen neuen Anlauf beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe genommen. Nun wurde für März eine mehrtägige mündliche Verhandlung angesetzt. Wichtige Stationen der Verfahren:

März 2003: Das Bundesverfassungsgericht stellt das erste Verbotsverfahren gegen die NPD ein. Grund sind zahlreiche Verbindungsleute (V-Männer) des Verfassungsschutzes in NPD-Führungsgremien. Das Verbot hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Anfang 2001 unter dem Eindruck zunehmender Gewalt rechtsextremer Täter beantragt.

August 2007: Eine Hetzjagd von Jugendlichen auf acht Inder in der sächsischen Stadt Mügeln belebt die Debatte um ein NPD-Verbot neu. Der Vorstoß des damaligen SPD-Chefs Kurt Beck, ein neues Verfahren prüfen zu lassen, stößt in anderen Parteien aber auf Skepsis.

April 2008: Die SPD-Innenminister kommen zu dem Schluss, vor einem NPD-Verbot müssten zunächst nachrichtendienstliche Zugänge abgeschaltet und dann erneut Erkenntnisse über die Partei gesammelt werden. Die Union lehnt einen neuen Anlauf weiter ab.

März 2012: Die Innenminister der Länder beschließen, wieder systematisch Beweise gegen die rechtsextreme Partei zu sammeln und auf V-Leute in der NPD-Führung zu verzichten.

November 2012: Die NPD will beim Verfassungsgericht ihre Verfassungstreue prüfen lassen. Ihre Argumentation: Die Partei sehe sich durch die Behauptung, sie sei verfassungswidrig, in ihren Rechten verletzt. Die Richter weisen den Vorstoß im März 2013 ab.

Dezember 2012: Der Bundesrat beschließt, ein neues Verbotsverfahren einzuleiten. Nur Hessen enthält sich.

März 2013: Die schwarz-gelbe Bundesregierung verzichtet darauf, sich dem Antrag der Länder anzuschließen. Im April stimmt auch der Bundestag gegen einen eigenen Verbotsantrag.

November 2013: Die Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz hat die Beweismittel zusammengetragen und den Verbotsantrag fertiggestellt, wie Baden-Württembergs Innenministerium mitteilt.

Dezember 2013: Der Bundesrat reicht den Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Mai 2015: Die Länder legen dem Verfassungsgericht geforderte neue Beweise zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten vor.

August 2015: Der Bundesrat reicht weitere Beweisunterlagen ein, die unter anderem belegen sollen, dass die NPD seit 2013 besonders aggressiv gegen Asylbewerber vorgehe.

Dezember 2015: Das Bundesverfassungsgericht setzt eine mündliche Verhandlung für März 2016 an.

Bundesratsseite zum Verbotsverfahren

Entscheidung Bundesverfassungsgericht 2003

Bundeszentrale für politische Bildung zu NPD-Verbot

Bundesratsbeschluss zu Verbotsverfahren

Bundesrat zur Einreichung des NPD-Verbotsantrag

NPD zum Verbotsverfahren