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Urteil gegen Halterin Krankenkasse muss keinen Unterhalt für Haustiere zahlen

Haustiere mögen einen positiven Effekt zum Beispiel auf die seelische Gesundheit ihrer Halter haben. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse ergibt sich daraus aber nicht. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

17.07.2019, 14:06

Dortmund/Berlin (dpa/tmn) - Kranke haben in der Regel keinen Anspruch auf Übernahme der laufenden Unterhaltskosten ihrer Haustiere durch die Krankenkasse. Es sei denn, es handelt sich um einen Blindenführhund.

Das berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund (Az.: S8 KR 1740/18). In dem konkreten Fall hatte eine psychisch kranke Frau geklagt.

Sie forderte eine Erstattung der Unterhaltskosten ihres Hundes und ihrer Katze von der gesetzlichen Krankenkasse. Die Begründung: Die Tiere trügen zu ihrer Genesung bei, zuletzt habe sie neuen Lebensmut gewonnen. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten ab.

Das Gericht gab ihr zwar Recht, denn das Gericht bestritt nicht, dass Tiere sich positiv auf die Psyche auswirken, jedoch seien sie keine Hilfs- oder Heilmittel und sicherten damit nicht den Erfolg einer Behandlung. Der Blindenhund sei eine Ausnahme, weil er eine Behinderung konkret ausgleicht.